Förderrichtlinie InnoStartBonus

Gewährt vom Sächsischen Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ziel der Förderung ist die Initiierung von innovativen, nachhaltigen Unternehmensgründungen im Freistaat Sachsen. Gründerinnen und Gründer werden dabei mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt, um ihre Geschäftsidee in Bezug auf neue innovative Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und die Wahrscheinlichkeit für die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee signifikant zu erhöhen. Der InnoStartBonus soll Gründerinnen und Gründern in der Phase vor beziehungsweise zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung gewährt werden, wobei eine Gründung aus dem Nebenerwerb von der Förderung nicht ausgeschlossen ist.



 

Was genau ist Gegenstand der Förderung?

Gefördert werden Gründerinnen und Gründer, die beabsichtigen, ein innovatives Gründungsvorhaben umzusetzen und ihre Geschäftsidee in eine tatsächliche Gründung münden zu lassen. Als innovativ gilt eine Geschäftsidee oder ein Gründungsvorhaben, wenn sie oder es die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial beinhaltet oder eine Neuerung umfasst, die eine wesentliche Verbesserung eines Produkts oder einer Dienstleistung mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft. Dies kann zum Beispiel eine Produkt- oder Dienstleistungsinnovation, Prozess- oder Verfahrensinnovation oder Geschäftsmodellinnovation sein. Die Zuwendung ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer, um private Gründungshemmnisse zu verringern. Das neu zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
 

Wie sieht die Förderung aus?

Die Zuwendung ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1.050 Euro pro Monat und Gründerin oder Gründer für maximal zwölf Monate.


Wie läuft der Auswahlprozess ab?

  1. Bewerbungsverfahren: Bis zu einem von der futureSAX GmbH öffentlich kommunizierten Stichtag ist das Ideenpapier im Bewerbungsverfahren auf elektronischem Weg über ein bereitgestelltes Portal bei der futureSAX GmbH einzureichen (onlinebasierter Fragebogen). Die Einreichung muss neben persönlichen Angaben zum Nachweis der Voraussetzungen nach Ziffer III und IV dieser Richtlinie eine Beschreibung des Vorhabens (Ideenpapier) umfassen. Die Einreichung einer Bewerbung im Portal bei der futureSAX GmbH ist unabhängig der Stichtage jederzeit möglich. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann mittels Sonderaufrufen Schwerpunkte auf regionale, branchenbezogene oder auf ausgewählte Themen, beispielsweise der Nachhaltigkeit oder der Geschlechtergleichstellung im Rahmen der Förderung setzen.
     
  2. Auswahlverfahren: Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Auf der Grundlage des Ideenpapiers und der persönlichen Präsentation der oder des potentiell Geförderten gibt ein vom Staatministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, futureSAX GmbH, eingesetztes Expertengremium ein Votum zur Förderwürdigkeit des Gründungsvorhabens ab. Die futureSAX GmbH wird mit Hilfe eines Teils (regional-, branchen- oder themenspezifisch nach Sonderaufrufen) des Expertengremiums aus den eingereichten Ideenpapieren eine Vorauswahl für die Bewertung oder die persönliche Präsentation vor dem Expertengremium treffen. Das Expertengremium legt bei seiner Entscheidung eine Bewertungsmatrix zu Grunde, die folgende Kriterien umfasst
    – Gründungspersönlichkeit/Gründungsteam,
    – Kundennutzen, Innovationsgehalt oder Neuartigkeit der Geschäftsidee,
    – Adressierter Markt, Wettbewerbssituation,
    – Machbarkeit,
    – Erlösmodell.

    Darüber hinaus können Bewerberinnen und Bewerber unberücksichtigt bleiben, welche die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllen können. Die Bewertung anhand der vorgenannten Kriterien wird im Fördervotum des Expertengremiums dokumentiert. Im Rahmen des Auswahlverfahren bietet die futureSAX GmbH Gründungsworkshops für gründungsinteressierte Bewerberinnen und Bewerber unter anderem zu gründungsrelevanten Themenschwerpunkte, wie beispielsweise Product-Market-Fit, Finanzierungsplan, Geschäftsmodellierung, rechtliche Rahmenbedingungen an.
     
  3. Antragsverfahren: Nach Auswahl der Projekte durch das vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der futureSAX GmbH eingesetzte Expertengremium erfolgt eine förmliche Antragstellung bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Gerberstraße 5, 04105 Leipzig und Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare elektronisch bereit (www.sab.sachsen.de).
     
  4. Bewilligungsverfahren: Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grundlage vollständiger Antragsunterlagen innerhalb von vier Wochen über den förmlichen Antrag.
     
  5. Auszahlungsverfahren: Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt zunächst in gleichen monatlichen Raten für sechs Monate. Für die weiteren sechs Monate steht die Zuwendung unter der aufschiebenden Bedingung, dass die geplante Gründung tatsächlich erfolgt ist.
     
  6. Begleitung während Projektlaufzeit: Die futureSAX GmbH begleitet die Gründerinnen und Gründer kostenfrei im Rahmen des bestehenden Netzwerks und im Rahmen ihrer Erfahrungen mit der Unterstützung von Existenzgründungen. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit für die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee in der Gründungsphase signifikant zu erhöhen. Während der Projektlaufzeit werden durch die futureSAX GmbH mindestens zwei Begleittermine durchgeführt, bei denen der Zuwendungsempfänger über die Fortschritte bei der Vorbereitung und Umsetzung seiner Gründungsidee berichtet. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums findet ein Abschlussgespräch einschließlich einer Dokumentation zu den Ergebnissen im Zusammenhang mit dem Gründungsvorhaben statt.
     
  7. Verwendungsnachweisverfahren: Abweichend von Nummer 6.1 der Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (ANBest-P) wird bestimmt, dass der Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsstelle einzureichen ist. Dieser besteht aus einem Sachbericht, der eine Beschreibung zur Entwicklung der Gründungsidee und eine Beschreibung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und seiner Perspektive enthält. Auf einen zahlenmäßigen Nachweis wird verzichtet.
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